Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Version 21, gültig ab 24.06.2021)

Geltung, Vertragsabschluss, Vertragsdauer, Wertsicherung

  1. Die eMAGNETIX Online Marketing GmbH (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, somit auch dann, wenn in Zusatzverträgen nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
  2. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen zu diesen AGB benötigen zu ihrem Wirksamwerden eine schriftliche Bestätigung der Agentur.
  3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden von der Agentur ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am Nächsten kommt, zu ersetzen.
  5. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
  6. Es gilt die am Angebot angegebene Mindestvertragslaufzeit. Wurde keine Mindestvertragslaufzeit ausgewählt, so ist diese bei laufender Betreuung 12 Monate. Die Vertragslaufzeit startet ab dem ersten Monat der laufenden Betreuung. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit automatisch immer wieder um 12 Monate. Eine Vertragsauflösung ist vor bzw. nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Monaten zum jeweils Monatsletzten möglich.
  7. Bei einer längeren Vertragslaufzeit gewähren wir freiwillig einen Rabatt auf alle Leistungen von eMAGNETIX. Leistungen Dritter können nicht rabattiert werden. Sollte ein Vertrag durch den Kunden (aus welchen Gründen auch immer) vorzeitig aufgelöst werden, so ist der Rabatt hinfällig und eMAGNETIX ist berechtigt diesen nachzufordern.
  8. Setup-Kosten und die Kosten der monatlichen Mindestbetreuung sind – ausgenommen bei 24 Monatsverträgen – wertgesichert. Als Berechnungsbasis dient der von der „Statistik Austria“ verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Die Wertanpassung erfolgt jährlich im Mai im Ausmaß der Indexveränderung des durchschnittlichen Jahresindex des vorangegangenen Kalenderjahres.
  9. Der Kunde teilt Geschäftsgeheimnisse, die aufgrund dieses Vertrages bekannt werden, Dritten nicht mit. Das gilt auch dann, wenn diese deshalb nicht mehr geheim sind, weil der Kunde gegen seine Geheimhaltungspflicht verstoßen hat. Geheim zu halten sind dabei insbesondere alle Informationen, die die Spezifikationen sowie Preisgestaltung des Angebotes der Agentur betreffen.
  10. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innerhalb 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Geschäftsbestimmungen widerspricht.

Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
  2. Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Erhalt freizugeben. Nach Ablauf dieser Frist gelten sie als vom Kunden genehmigt.
  3. Der Kunde bestätigt, dass Bilder und Texte auf seinen Website rechtmäßig erstellt bzw. erworben wurden und damit auch für die Erstellung für Kampagnen von diesem Kunden verwendet werden dürfen
  4. Der Kunde hat der Agentur alle Informationen und Unterlagen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind, zeitgerecht und vollständig zugänglich zu machen. Der Kunde hat die Agentur von allen Umständen zu informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der durch Verletzung dieser Pflichten entsteht.
  5. Der Kunde hat die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen Verletzungen derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Insbesondere sind sämtliche Nachteile zu ersetzen, die der Agentur durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
  6. Die vereinbarte Leistung beim Linkbuilding (Suchmaschinenoptimierung Visibility Marketing) ist das Einstellen der Links und nicht eine verbesserte Platzierung innerhalb des Rankings in Suchmaschinen. Aufgrund der Verlinkungen können sich nach aktuellsten Suchmaschinenerkenntnissen die Rankings verbessern und die Verlinkungen sind ein wesentlicher Faktor – der Erfolg ist aber auch von anderen Parametern, wie Marktbegleitern und Google selbst abhängig. eMAGNETIX garantiert keine Rankings.

Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

  1. Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
  2. Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
  3. Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

Termine

  1. Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
  2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend, ohne dass die Agentur dabei in Verzug gerät. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde sowie die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, es sei denn der Kunde kann der Agentur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

Vorzeitige Auflösung

  1. Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    a.) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird
    b.) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
    c.) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
    d.) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages verstößt.

Honorar

  1. Das Honorar wird, wenn nicht anders vereinbart, im Vorhinein verrechnet. Wenn nichts anderes vereinbart ist, begründet jede einzelne Leistung einen Honoraranspruch der Agentur. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
  2. Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
  3. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen
  4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Kostenüberschreitungen bis 15 % bedürfen keiner gesonderten Verständigung. Sie gelten vom Kunden von vornherein als genehmigt. Die Agentur wird den Kunden auf Kostenüberschreitungen von mehr als 15 % ab deren Absehbarkeit hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
  5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 ABGB wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Rechnungen sind mangels anderslautender Vereinbarung ohne Abzug ab Rechnungsdatum sofort fällig. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, sind die Zahlungskonditionen 9 Tage netto.
  2. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
  3. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, die der Agentur entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
  4. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, es sei denn die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
  6. Zusätzliche Leistungen werden in der Umsetzung nach aktuellen Stundensätzen verrechnet und nach Erbringung fakturiert.

Eigentumsrecht und Urheberrecht

  1. Die Erstellung von bezahlten Suchwortanzeigen (in Suchmaschinen) durch die Agentur ist geistiges Eigentum und die Kampagne bleibt in ihrem Besitz.
  2. Von der Agentur eingerichtete oder vom Kunden übergebene und von der Agentur bearbeitete Werbekonten (Google, Facebook, Instagram, Bing, Pinterest, XING, LinkedIn …) stellen geistige Leistungen der Agentur dar und verbleiben – sofern es keine gesonderte Vereinbarung gibt – auch nach Vertragsbeendigung im ausschließlichen Besitz der Agentur.
  3. Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Auswertungen und Analysen), auch einzelne Teile daraus und erstellte Inhalte für Online-Kampagnen (Text, Bild, Keyword-Listen, etc.) bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
  4. Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
  5. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich und steht der Agentur sowie dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
  6. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
  7. Für Nutzungen gemäß Abs. 4 steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.
  8. Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

Kennzeichnung

  1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
  2. Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

Google Tag Managers bzw. Online-Targeting

  1. Die Nutzung des Google Tag Managers unterliegt den von Google zur Verfügung gestellten „Nutzungsrichtlinien für Google Tag Manager“, welche zusätzlich zu den Nutzungsbedingungen und der Google-Datenschutzerklärung gelten (online abrufbar unter https://www.google.de/tagmanager/use-policy.html), sowie ggfs. auch besonderer Vereinbarungen von Google selbst oder von Drittanbietern.
  2. Weder Google noch eMAGNETIX übernehmen eine Verantwortung für Drittanbieter-Tags, Drittanbieter-Cookies oder sonstige Codeelemente, die von Drittanbietern auf Ihrer Website platziert werden.
  3. Bei Verwendung des Google Tag Managers ist im Einzelfall zu prüfen, welche Tags, Cookies und sonstige Codeelemente vom Google Tag Manager verwaltet werden; wir empfehlen dringend, dies mit eMAGNETIX vertraglich zu vereinbaren; eMAGNETIX klärt Sie – soweit zumutbar – darüber auf, welche Tags, Cookies und sonstige Codeelemente welche Funktionen beinhalten.
  4. Werden Tags, Cookies und sonstige Codeelemente verwendet, die Online-Targeting bzw. Tracking-Technologien beinhalten, trifft Sie gegenüber Ihren Website-Nutzern eine Pflicht zur Information und Einholung der Einwilligung. Sie haben daher – im Rahmen einer Datenschutzerklärung – auf der Website offen zu legen, dass Cookies/Tracking- Technologien zur Profilerstellung verwendet werden, die Verwendung der Technologie die Individualisierung des Betroffenen über weitere Websites ermöglicht, wer die verantwortliche Stelle (Auftraggeber) ist, der die Tags, Cookies sonstigen Codeelemente setzt und die entsprechenden Informationen sammelt, welche Arten von Informationen /personenbezogenen Daten ermittelt, verarbeitet und übermittelt werden, auf welcher Rechtsgrundlage und für welche Zwecke dies erfolgt und für wie lange diese Informationen gespeichert werden. Darüber hinaus haben Sie ein Tool zur Einholung der Zustimmung der Website-Nutzer zu implementieren (zB Cookie-Banner).
  5. Der Werbekunde sichert gegenüber die Erfüllung obiger Vorgaben zu und unterstützt eMAGNETIX bei ihren datenschutzrechtlichen Pflichten (DSGVO, DSG, TKG 2003, E-Privacy- RL und RL 95/46/EG) entsprechend. Wird eMAGNETIX von einem Dritten/Betroffenen (z.B. Kunden des Werbekunden) in i.S. datenschutzrechtlicher Bestimmungen in welcher Form auch immer direkt in Anspruch genommen, so hat der Werbekunde eMagnetix diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Gewährleistung

  1. Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall sind die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
  2. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder – falls eine Verbesserung nicht möglich oder wirtschaftlich ist – auf Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Kunden die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
  3. Es obliegt dem Kunden die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
  4. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

Haftung und Produkthaftung

  1. Die Agentur kann nicht für Markenrechtsverletzungen haftbar gemacht werden. Falls es geschützte Begriffe gibt, die nicht verwendet werden dürfen, müssen diese im Vorfeld und ohne Aufforderung an die Agentur übermittelt werden.
  2. Die Agentur haftet nicht für Schäden, es sei denn der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Für mittelbare Schäden, wie beispielsweise entgangener Gewinn oder Mangelfolgeschäden wird eine Haftung generell ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Konzepte sowie Anregungen für Strategien der Agentur, Seminare, Workshops, Trainings sowie für Gewinnspiele.
  3. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen, sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
  4. Im Falle einer Erstellung eines Internetauftrittes inkl. der Erstellung von „Social Media Websites“ haftet die Agentur lediglich für Schäden, die auf die Erstellung des Internet-auftrittes zurückzuführen sind, sofern diese auf grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz basieren. Die Agentur haftet nicht für Schäden, die auf den Betrieb bzw. die Instandhaltung des Internetauftrittes zurückzuführen sind.
  5. Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
  6. Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit der Agentur zurückzuführen ist.
  7. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass von Seiten der Agentur keine Zusagen bezüglich künftiger Platzierungen bei Suchmaschinen oder Besucherzahlen bei Internetauftritten inkl. „Social Media Websites“ getätigt werden. Die Agentur haftet daher nicht für Platzierungen bei Suchmaschinen, Besucherzahlen sowie Äußerungen von Besuchern bei Internetauftritten inkl. „Social Media Web Sites“.
  8. Vorschläge für Vorgangsweisen, die dazu dienen, die Reputation des Kunden zu verbessern (Online Reputation Management), werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch erteilt. Der Kunde trägt die Gefahr sämtlicher Schäden, die sich aus der Umsetzung dieser Maßnahmen ergeben.
  9. Die Haftung der Agentur ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

Reisekosten

  1. Dieses Angebot bezieht sich ausschließlich auf die oben genannten Leistungen. Mehrleistungen (z.B. Persönliches Consulting & Coaching) werden nach Absprache extra verrechnet.
  2. Fahrtkosten: EUR 1 pro Kilometer – je zusätzlichem Mitarbeiter werden EUR 0,50 pro Kilometer in Rechnung gestellt.
  3. Kosten für Logis pro Tag: EUR 160. Logis wird ab einer Entfernung von mehr als 200 km verrechnet. Logis kann nach Absprache mit der Agentur sowie deren Zustimmung auch vom Kunden direkt gebucht und übernommen werden.

Geheimhaltung und Datenschutz

  1. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Kunde ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
  2. Sofern keine besonderen Geheimhaltungsklausel mit dem Kunden vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet, die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung dem Kunden in jeglicher Form bekannt gewordenen Daten und Informationen wie z.B. geschäftlichen Informationen, die Preis- und Zahlungskonditionen, etc. streng geheim zu halten.
  3. Datenschutzrechtlich relevante Informationen, wie personenbezogene Daten, die der Kunde oder eine verbundene Gesellschaft durch die Geschäftsbeziehung erlangt, werden ausschließlich in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erfasst, verarbeitet und nur zur Erfüllung der vertraglichen und gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit eMAGNETIX verwendet.
  4. Andere Verwendungen bzw. Weitergabe an Dritte wird ausgeschlossen, außer das wäre zur Erfüllung gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtungen erforderlich.
  5. Auf die Option der Geltendmachung von Auskunfts-/Widerspruch-/Löschungs- bzw. Richtigstellungansprüche nach den anwendbaren, datenschutzrechtlichen Bestimmungen wird ausdrücklich hingewiesen.
  6. Es braucht vom Kunden eine vorherige schriftliche Zustimmung für einen Hinweis auf die Geschäftsverbindung zu eMAGNETIX in deren Werbematerialen oder Broschüren.
  7. Der Kunde ist darüber hinaus auch verpflichtet, eMAGNETIX ausreichend Informationen iSd Art 25 DSGVO über die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen und die tatsächlich getroffenen Maßnahmen an den Kunden zu übermitteln.
  8. Der Kunde, seine Mitarbeiter, dienstnehmerähnliche Personen und sonstige Dritte haben sämtliche Daten, Informationen und Verarbeitungsergebnisse (auch wenn es sich nicht um sensible Daten iSd Art 9 DSGVO handelt) wie sensible Daten zu behandeln und daher ein erhöhtes Vertraulichkeits- und Sicherheitsniveau einzuhalten.
  9. Der Kunde ist verpflichtet, sich selbst laufend über allfällige Änderungen der DSVO und des DSG bzw. anderer datenschutzrechtlich relevanter Gesetze zu informieren und diese ohne unnötigen Aufschub umzusetzen.

Anzuwendendes Recht

    Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich und örtlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.